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Arbeitstreffen der LAG APB mit dem SPD-Arbeitskreis „Gesundheit und Soziales“

    21. Juni 2025

    Bericht über das Arbeitstreffen der Landesarbeitsgemeinschaft Angehörige Psychiatrie Brandenburg (LAG APB) mit dem SPD-Arbeitskreis „Gesundheit und Soziales“ am 20. Januar 2026 im Landtag Brandenburg in Potsdam. Anlass war Austausch zu Forderungen der LAG APB zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Land Brandenburg und zur Stärkung der Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen

    Anwesende von SPD und LAG APB:

    • Dr. Matthias Bengtson-Krallert, SPD, Referent Gesundheit und Soziales
    • Nadine Graßmel, SPD, u.a. Ausschuss für Gesundheit und Soziales
    • Dr. Jouleen Gruhn, SPD, u.a. Ausschuss für Gesundheit und Soziales
    • Julia Sahi, SPD, u.a. Ausschuss für Gesundheit und Soziales
    • Sina Schönbrunn, SPD, u.a. Ausschuss für Gesundheit und Soziales
    • Alexander von Hohenthal, Mitglied LAG APB
    • Sabine Wilke, Sprecherin LAG APB

    1. Ausgangslage

    Die Landesarbeitsgemeinschaft Angehörige Psychiatrie Brandenburg (LAG APB) setzt sich als Interessenvertretung von Angehörigen psychisch erkrankter Menschen für eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und menschenwürdige psychiatrische Versorgung im Land Brandenburg ein.

    Das Forderungspapier der Landesarbeitsgemeinschaft Angehörige Psychiatrie Brandenburg (Stand: 8. Juni 2024) wurde im Rahmen des Arbeitstreffens vorgestellt und ausführlich besprochen.

    Das Gespräch verlief angeregt und dauerte etwa eine Stunde.

    Grundlage der Diskussion waren die darin benannten strukturellen Defizite in der psychiatrischen, psychosozialen und sozialrechtlichen Versorgung sowie die daraus abgeleiteten politischen Handlungsbedarfe auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.


    2. Zentrale Forderungen und Diskussionspunkte

    2.1 Ausbau Krisendienste 16.00 Uhr – 8.00 Uhr (also v.a. nachts und am Wochenende) psychiatrischer und psychosozialer Angebote sowie Stärkung der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi)

    Hauptforderung: Landkreisübergreifender Krisendienst (wegen Fachkräftemangel anders kaum möglich)

    Hintergrund: Im Flächenland Brandenburg bestehen erhebliche Versorgungslücken, insbesondere für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen. So müssen z.B. die SpDi immer mehr und komplexere Fälle bewältigen. Manche SpDis können nur noch Kriseneinsätze bewältigen und können keine Begleitung oder Beratung (auch für Angehörige so wichtig) anbieten.

    Forderungen:

    • Ausbau niedrigschwelliger Krisenangebote, insbesondere außerhalb der Regelarbeitszeiten (16:00–8:00 Uhr)
    • Stärkung der SpDis
    • Stärkung aufsuchender fachärztlicher und psychotherapeutischer Versorgung
    • Verpflichtende Nachfinanzierung durch Krankenkassen
    • Flächendeckende Erreichbarkeit sozialpsychiatrischer Dienste auch an Wochenenden und Feiertagen
    • Verbesserung des Zugangs zu Information und Beratung für Betroffene und Angehörige

    2.2 Stärkung der Funktion ‚Psychiatriekoordination‘

    Psychiatriekoordination ist zwar eine Pflichtaufgabe, die Schaffung einer Stelle für eine Psychiatriekoordination ist aktuell als eine ‚Kann-Option‘ im Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz ausgestaltet mit dem Ergebnis, dass die Stelle der Psychiatriekoordination in manchen Landkreisen überhaupt nicht abgedeckt wird. In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten reichen die Stellenanteile oft nicht aus, um die komplexen Aufgaben zu bewältigen.

    Wenn Psychiatriekoordination als Aufgabe gewollt ist, muss sie verbindlich und strukturell abgesichert werden. Das bedeutet:

    • eine Umwandlung der Kann-Bestimmung in eine verbindliche Soll- oder Muss-Regelung,
    • die Absicherung ausreichender Stellenanteile,
    • sowie eine landespolitische Mitverantwortung für Finanzierung und Qualitätsstandards.

    Ohne diese Schritte bleibt Psychiatriekoordination ein formaler Anspruch ohne reale Wirksamkeit – mit gravierenden Folgen für die psychosoziale Versorgung im Land Brandenburg.

    Forderung:

    1. die Psychiatriekoordination als zentrale Steuerungs- und Koordinationsfunktion der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung landesweit verbindlich zu stärken;
    2. zu prüfen und dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, wie die bisherige Kann-Bestimmung zur Einrichtung von Psychiatriekoordinatorinnen und Psychiatriekoordinatoren im Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) in eine verbindlichere Regelung überführt werden kann;
    3. landesweite fachliche Mindeststandards für Aufgabenprofil, Stellenumfang und Qualifikation von Psychiatriekoordinatorinnen und Psychiatriekoordinatoren zu entwickeln;
    4. gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein tragfähiges Finanzierungsmodell zur strukturellen Absicherung ausreichender Stellenanteile für die Psychiatriekoordination zu erarbeiten;
    5. sicherzustellen, dass die Psychiatriekoordination systematisch mit den Sozialpsychiatrischen Diensten, den Gemeindepsychiatrischen Verbünden sowie weiteren relevanten Akteuren der psychosozialen Versorgung verzahnt wird;
    6. dem Landtag innerhalb eines angemessenen Zeitraums über den Stand der Umsetzung zu berichten.

    Begründung

    Psychiatriekoordination ist ein zentrales Element einer funktionierenden, gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Sie dient der fachlichen Steuerung, der Vernetzung der beteiligten Akteure sowie der Weiterentwicklung regionaler Versorgungsstrukturen für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Ohne wirksame Psychiatriekoordination bleiben psychosoziale Hilfesysteme fragmentiert, Übergänge unzureichend abgestimmt und strukturelle Versorgungslücken bestehen.

    2.3 Stärkung der ‚Kontakt- und Beratungsstellen‘

    Kontakt- und Beratungsstellen (KBS) sind ein zentraler Baustein der gemeindepsychiatrischen Versorgung. Sie bieten niedrigschwellige, freiwillige und wohnortnahe Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für deren Angehörige. KBS übernehmen eine wichtige Brückenfunktion zwischen Selbsthilfe, sozialer Teilhabe und professionellen Hilfesystemen und wirken präventiv, stabilisierend und entlastend.

    Gleichzeitig zeigt sich landesweit, dass viele KBS in Brandenburg ihre Aufgaben nur eingeschränkt erfüllen können. Die Ursachen hierfür sind strukturell und nicht auf das Engagement der Träger zurückzuführen.

    • unzureichende und nicht bedarfsgerechte Finanzierung,
    • fehlende personelle Ausstattung, häufig in Teilzeit und ohne Vertretungsreserven,
    • hoher Fluktuation und Fachkräftemangel,
    • steigende Anforderungen bei gleichbleibenden Ressourcen,
    • unzureichende strukturellen Einbindung in die regionale Versorgungssteuerung.

    Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf,

    1. die Kontakt- und Beratungsstellen als unverzichtbaren Bestandteil der psychosozialen Daseinsvorsorge ausdrücklich anzuerkennen und politisch zu stärken;
    2. eine auskömmliche, verlässliche und dynamisierte Finanzierung der KBS sicherzustellen, die den tatsächlichen Aufgaben und steigenden Bedarfen entspricht;
    3. landesweite Mindeststandards für die personelle Ausstattung und Angebotsstruktur von KBS zu entwickeln, um regionale Ungleichheiten abzubauen;
    4. die strukturelle Einbindung der KBS in Gemeindepsychiatrische Verbünde[AM2] , Psychiatriekoordination und regionale Versorgungsplanung verbindlich zu verankern;
    5. die präventive Funktion der KBS gezielt zu stärken, um Sozialpsychiatrische Dienste, Notfallstrukturen und Kliniken nachhaltig zu entlasten.

    2.4 Einrichtung einer landesweiten unabhängigen Beschwerdestelle

    Derzeit bestehen überwiegend ehrenamtliche und nicht flächendeckende Beschwerdestrukturen. Das Vorhandensein einer Landesbehindertenbeauftragten kann eine unabhängige Psychiatrie-Beschwerdestelle nicht ersetzen. Die Aufgaben der Landesbehindertenbeauftragten liegen primär in der Interessenvertretung, Beratung und politischen Einflussnahme auf struktureller Ebene. Beschwerden werden dort – sofern sie eingehen – in der Regel vermittelt oder weitergeleitet, nicht jedoch systematisch dokumentiert, öffentlich nachvollziehbar bearbeitet oder transparent ausgewertet.

    Für Betroffene ist dabei insbesondere problematisch, dass:

    • nicht ersichtlich ist, über welche Themen bereits Beschwerden eingegangen sind,
    • nicht nachvollzogen werden kann, wie Behörden oder Einrichtungen reagiert haben,
    • keine öffentliche Transparenz über Antworten, Veränderungen oder Nicht-Reaktionen besteht.

    Damit fehlt ein zentraler Aspekt moderner Beschwerdestrukturen: kollektive Sichtbarkeit und Lernfähigkeit des Systems.Eine unabhängige Psychiatrie-Beschwerdestelle ergänzt die Arbeit der Landesbehindertenbeauftragten sinnvoll, ersetzt sie aber nicht – und umgekehrt.


    Strukturelles Defizit

    Zwar existieren in einzelnen Einrichtungen oder Regionen interne Beschwerdemechanismen, diese sind jedoch häufig nicht unabhängig, schwer auffindbar oder für Betroffene mit der Sorge vor Nachteilen verbunden. Zudem bleiben sie in ihrer Wirkung auf den jeweiligen Einzelfall begrenzt und entfalten kaum systemische Lern- oder Präventionswirkungen.

    Eine landesweite Struktur, die Beschwerden sammelt, auswertet, beantwortet und öffentlich sichtbar macht, existiert bislang nicht. Damit fehlt ein wesentliches Instrument zur Stärkung von Nutzer*innenrechten, zur Qualitätsentwicklung und zur frühzeitigen Identifikation struktureller Missstände.


    Forderung: Landesweite, unabhängige Psychiatrie-Beschwerdestelle

    Wir fordern die Landesregierung auf, die Einrichtung einer unabhängigen Psychiatrie-Beschwerdestelle für das Land Brandenburg zu ermöglichen und strukturell abzusichern.

    Diese Beschwerdestelle soll:

    • unabhängig von Leistungserbringern, Kostenträgern und Aufsichtsbehörden arbeiten,
    • für Betroffene, Angehörige und Vertrauenspersonen niedrigschwellig erreichbar sein,
    • Beschwerden aus allen Bereichen der psychiatrischen Versorgung entgegennehmen,
    • Rückmeldungen und Stellungnahmen einholen und dokumentieren,
    • und durch Transparenz zur systematischen Qualitätsverbesserung beitragen.

    Konkrete Umsetzungsmaßnahme: Öffentlicher Webspace auf der Webseite des Gesundheitsministeriums

    Als erster, unmittelbar umsetzbarer Schritt wird gefordert, dass das Brandenburger Gesundheitsministerium auf seiner offiziellen Website einen eigenen, klar sichtbaren Webspace für eine unabhängige Psychiatrie-Beschwerdestelle zur Verfügung stellt.

    Dieser Webspace soll:

    • eine barrierearme Möglichkeit zur Einreichung von Beschwerden bieten,
    • Informationen zu Rechten, Verfahren und Unterstützung enthalten,
    • anonymisierte Beschwerden sowie die jeweiligen Antworten bzw. Reaktionen öffentlich zugänglich machen,
    • typische Problemlagen sichtbar machen und Lernprozesse ermöglichen,
    • Vertrauen durch Nachvollziehbarkeit und Transparenz schaffen.

    Die redaktionelle und inhaltliche Verantwortung der Beschwerdebearbeitung muss dabei bei einer unabhängigen Stelleliegen; der Webspace dient der institutionellen Sichtbarkeit, Auffindbarkeit und Verbindlichkeit.

    Eine landesweite Psychiatrie-Beschwerdestelle:

    • stärkt die Rechte und Selbstbestimmung von Betroffenen,
    • ermöglicht Transparenz über strukturelle Probleme im Versorgungssystem,
    • ergänzt bestehende Aufsichts- und Interessenvertretungsstrukturen sinnvoll,
    • fördert Prävention statt Eskalation,
    • und trägt zu einer lernenden, verantwortungsvollen Versorgungskultur bei.

    Ein psychosoziales Versorgungssystem ohne unabhängige, transparente Beschwerdemöglichkeit bleibt intransparent und anfällig für strukturelle Fehlentwicklungen. Die Existenz einer Landesbehindertenbeauftragten ist wichtig, kann jedoch eine spezialisierte, öffentlich nachvollziehbare Psychiatrie-Beschwerdestelle nicht ersetzen.

    Wir fordern die Landesregierung auf, die Voraussetzungen für eine unabhängige Psychiatrie-Beschwerdestelle zu schaffen und deren öffentliche Sichtbarkeit durch einen eigenen Webspace beim zuständigen Ministerium sicherzustellen – als klares Signal für Transparenz, Beteiligung und die Stärkung der Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Land Brandenburg.

    Weitere Punkte, die zur Sprache kamen:

    Teilhabe am Arbeitsleben und gesellschaftliche Teilhabe

    Die LAG APB betonte die herausragende Bedeutung von Arbeit und Beschäftigung für die psychische Stabilität, soziale Teilhabe und Lebensqualität von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Brandenburg ist derzeit bundesweit Schlusslicht bei der Förderung von Zuverdienstprojekten.

    Forderungen:

    • massiver Ausbau von Zuverdienststellen auf Landes- und kommunaler Ebene
    • Finanzielle Förderung und verbindliche Umsetzung durch Kommunen
    • Ausbau geeigneter, integrierter Wohnformen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
    • Aufbau eines landesweiten Netzwerks zwischen Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft

    Stärkung der Selbsthilfe von Angehörigen

    Selbsthilfegruppen wirken entlastend für Angehörige und das Gesundheitssystem.

    Forderungen:

    • Einrichtung unabhängiger Selbsthilfekontaktstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten
    • Ausbau digitaler Angebote
    • Flächendeckende Förderung von Psychose- und Trialogseminaren
    • Ausbau von Schulungsangeboten für Angehörige
    • Prüfung eines finanziellen oder steuerlichen Ausgleichs für Angehörigenarbeit auf Bundesebene

    Einführung einer Abrechnungsziffer für Angehörigenarbeit

    Derzeit fehlt ein ökonomischer Anreiz für Einrichtungen, Angehörige systematisch einzubeziehen.

    Forderung:

    • Einführung einer bundesweit gültigen Abrechnungsziffer für Angehörigenarbeit (z. B. Netzwerk- und Einzelgespräche)

    Verbesserung der rechtlichen Vertretung

    Qualitätsdefizite im Bereich der rechtlichen Betreuung wurden diskutiert.

    Forderungen:

    • stärkere Bekanntmachung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Krisenpässen
    • Begrenzung der Fallzahlen professioneller Betreuer*innen auf 40–60 Personen
    • stärkere Anerkennung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuung, u. a. durch eine steuerfreie Ehrenamtspauschale
    • Einführung einer staatlich anerkannten Ausbildung für Berufsbetreuer*innen
    • qualifizierte Einführung und regelmäßige Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer*innen

    Stärkung der Interessenvertretung der LAG APB

    Die LAG APB stellte ihren Bedarf an struktureller und finanzieller Unterstützung dar.

    Forderungen:

    • Verstetigung und Ausbau der Landesförderung
    • Ausstattung der LAG APB mit einem Jahresbudget für ein eigenes Büro
    • Finanzierung einer festen Verwaltungskraft (mind. 20 Std./Woche)
    • Verbindliche Beteiligung der LAG APB an relevanten Fach- und politischen Gremien

    Verbindliche Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken

    Die LAG APB erinnerte an den 2021 verabschiedeten gemeinsamen Leitfaden zur Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken.

    Forderung:

    Abschluss einer „Gemeinsamen Vereinbarung“ zwischen allen psychiatrischen Kliniken/Fachabteilungen und der LAG APB

    Positive Beispiele wie das Ernst von Bergmann Klinikum wurden benannt

    Die Besuchskommissionen sollen daran erinnert werden standardmäßig abzufragen, ob eine ‚Gemeinsame Vereinbarung‘ mit der LAG APB zur Stärkung der Angehörigenrechte abgeschlossen wurden, und wenn nicht warum nicht.


    3. Abschluss

    Das Gespräch verlief konstruktiv; die vorgetragenen Anliegen wurden von dem SPD-Arbeitskreis aufmerksam aufgenommen und sollen in die weitere parlamentarische Arbeit einbezogen werden.


    Weiterführende Links: